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Das neue Antragsverfahren der BEG EM und die Übergangsfristen

Ablauf einer Antragstellung für eine Heizungsförderungaus Sicht eines Heizungsbauers

Für Ihre Kund*innen und Kunden erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zum Zuschuss:

  1. Wenn Sie Einzelmaßnahmen im Bereich der Heizungstechnik begleiten möchten, benötigen Sie einen Zugang zum Prüftool der KfW. Im Prüftool werden alle relevanten Angaben zur geplanten Maßnahme erfasst. Für jeden Zuschussantrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Abschluss der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) zu erstellen
  2. Dazu registrieren Sie sich zunächst als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer im Portal der Deutsche Energie-Agentur dena. (Zur Registrierung als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer)
  3. Schließen Sie mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung für die neue, förderfähige Heizung ab. Nutzen Sie dafür gern unsere Musterformulierungen. Geben Sie im Vertrag auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme an, z. B. Oktober 2024 oder 01.12.2024 oder im Jahr 2025. (Musterformulierung aufschiebende Bedingung & Musterformulierung auflösende Bedingung)
  4. Erstellen Sie über die Anwendung Prüftool/Bestätigung zum Antrag eine „Bestätigung zum Antrag“ für die neue Heizungsanlage.
  5. Ihre Kundin oder ihr Kunde stellt auf Grundlage der von Ihnen erstellten BzA einen Antrag für die Heizungsförderung im Kundenportal „Meine KfW“, lädt dabei den Lieferungs- oder Leistungsvertrag hoch und kann danach das Vorhaben umsetzen.
  6. Nach Abschluss der Maßnahme erfassen Sie im Prüftool die Daten zum tatsächlich umgesetzten Vorhaben in der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  7. Mit Erhalt der BnD-ID und einer erfolgreichen Identifizierung kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde die entsprechenden Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hochladen (Rechnungen, Meldebestätigungen, Grundbuchauszug, Einkommensteuerbescheide – je nach beantragten Boni).
  8. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss an Ihre Kundin oder Ihren Kunden ausgezahlt.

Hinweis: Eine Antragstellung durch Sie als Fachunternehmen ist nicht zulässig. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Immobilie beantragt den zuschuss selbst über das Kundenportal „Meine KfW“. Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Detaillierte Informationen zu den Startterminen und den jeweiligen Förderprodukten finden Sie unter www.kfw.de/Heizung

!NEU! – Der Vorab-Check!

Sie überlegen, ob Sie eine klimafreundliche Heizung einbauen? Mit dem neuen Vorab-Check finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ erfüllen.

Hier geht es zum Vorab-Check der KfW

Zudem finden Sie hier die Schritte, die Sie bei Inanspruchnahme einer Förderung durchlaufen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude/

 

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