Aktuell bei A.B.S. Silos
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Für Eigentümer und Unternehmen, die derzeit den Austausch einer Heizungsanlage planen, ist der neue Förderstand besonders wichtig.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Änderungen gibt es unter anderem beim Klimageschwindigkeitsbonus, beim Einkommensbonus und bei den förderfähigen Kosten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent.
- Der Einkommensbonus wird abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen neu gestaffelt.
- Für die erste Wohneinheit werden zunächst bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
- Je nach individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich.
Auch Pellet- und andere Biomasseheizungen bleiben grundsätzlich Teil der Heizungsförderung. Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen technischen Anforderungen.
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Alle wichtigen Änderungen, Fördersätze und Hinweise für Pellet- und Holzheizungen haben wir auf unserer Förderseite zusammengefasst.
Sie planen eine Pelletheizung? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Planung des passenden Pelletlagers sowie der geeigneten Austragungs- und Fördertechnik.
Stand: 14. Juli 2026
Die Angaben dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und offiziellen Unterlagen von KfW und BAFA.

































































